Rechtsprechung
   BFH, 11.01.1973 - V R 3/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1093
BFH, 11.01.1973 - V R 3/72 (https://dejure.org/1973,1093)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1973 - V R 3/72 (https://dejure.org/1973,1093)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1973 - V R 3/72 (https://dejure.org/1973,1093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 287
  • DB 1973, 1486
  • BStBl II 1973, 574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 11.01.1973 - V R 3/72
    Um die Gefahr von Mißbräuchen beim Vorsteuerabzug auszuschließen, die dadurch entstehen können, daß der Unternehmer nach der Option zur Regelbesteuerung im laufenden Kalenderjahr nur Vorsteuern abzieht, aber keine Umsätze oder nur solche nicht nennenswerten Umfangs bewirkt, hat der Gesetzgeber den Unternehmer durch § 19 Abs. 4 Satz 2 UStG 1967 für fünf Jahre an die getroffene Wahl gebunden (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Abschn. "Im einzelnen" zu § 19, zu Bundestagsdrucksache V/1581).
  • BFH, 19.02.1976 - V R 23/73

    Maßgeblicher Gesamtumsatz für die Ermittlung der 60 000-DM-Grenze des § 19 Abs. 1

    Denn eine Wahl der Besteuerungsform kann nach dieser Vorschrift nur derjenige Unternehmer treffen, der unter Anwendung des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1967 als sogenannter Kleinunternehmer i. S. dieser Bestimmung anzusehen ist (vgl. Urteil des BFH vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574).

    Es kann in diesem Zusammenhang auch dahinstehen, ob jeder Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft im Rahmen einer von ihm allein unterzeichneten Steuererklärung eine solche Optionserklärung wegen der ihr zukommenden Bedeutung (vgl. BFH-Urteil V R 3/72) wirksam abgeben kann.

  • BFH, 25.01.1979 - V R 53/72

    Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung

    Die Optionserklärung nach § 9 UStG 1967 ist ebenso wie diejenige im Sinne des § 19 Abs. 4 UStG 1967 eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die rechtsgestaltend auf das bestehende Umsatzsteuerrechtsverhältnis einwirkt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574, und vom 19. Februar 1976 V R 23/73, BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400, UStR 1976, 143).
  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren

    Die Klägerin verkennt dabei das Wesen der Option als einer einseitigen, rechtsgestaltenden Willenserklärung (vgl. dazu das zur Option nach § 19 Abs. 4 a. F. UStG 1967 ergangene Urteil des BFH vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574), die die Steuer zur Entstehung bringt.
  • BFH, 16.05.1984 - V R 10/77

    Befugnis zur Vornahme erforderlicher Handlungen - Neu errichtetes Wohnhaus -

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats werden die im Umsatzsteuergesetz vorgesehenen Optionsrechte des Unternehmers durch einseitige rechtsgestaltende Erklärungen ausgeübt (Urteile vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574; vom 19. Februar 1976 V 23/73, BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400, und vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht